Was waren die Ziele der Kommission?
Als "Anwalt" der Kinder und Jugendlichen und ihrer nachhaltigen pädagogischen Förderung beobachtete die Kommission die Weiterentwicklung des Bildungswesens und unterstützte diese durch Empfehlungen.
Die Orientierung am Kind und Jugendlichen ist um so dringlicher, je schneller sich die gesellschaftlichen Erwartungen an die Schule weiterentwickeln und zu Fehleinschätzungen ihrer Aufgaben und Möglichkeiten führen können.
Die Mitglieder der Kommission wurden von der zuständigen Ministerin oder vom zuständigen Minister berufen; sie waren ermächtigt, über Themen, Bewertungen und Stellungnahmen frei zu entscheiden.
Die Mitglieder waren so ausgewählt,
- dass Erfahrungen aus den verschiedenen Schularten und -stufen sowie pädagogische und psychologische, medizinische und rechtliche Kompetenzen sich ergänzten;
- dass die Mitglieder auch aus den Erfahrungen als Mütter und Väter sprechen konnten.
Die interdisziplinäre Zusammensetzung der Kommission war für die ganze Zeit ihres Bestehens von 1974 bis 2009 beibehalten worden. Kontinuität und Wechsel der berufenen Mitglieder haben den Ausgleich zwischen langjähriger Erfahrung und neuen Anregungen gesichert und entscheidend zur Bereicherung der Kommissionsarbeit beigetragen.
Die Kommission hat 26 Empfehlungen und eine weitere Veröffentlichung vorgelegt. Sie wurden in über einer Million Exemplaren verteilt oder angefordert und können auch heute noch mit Gewinn gelesen werden.